Mag. Peter Neidhart 

Hypnosepsychotherapie | tiefenpsychologisch psychodynamisch

Leistungen & Rahmen


Es ist essentiell, dass die Chemie zwischen Ihnen als Klientin bzw. Klienten und mir als Therapeuten stimmt. Damit Sie das für sich leicht herausfinden können, biete ich ein kostenfreies Erstgespräch zum Kennenlernen von ca. 20 Minuten an. Sie können sich natürlich auch gleich für eine volle Therapieeinheit von 50 Minuten entscheiden.


Psychotherapie:

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten.

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) ist eine Teilrefundierung über die Krankenkasse möglich. Je nach Kasse werden derzeit (Stand Jänner 2024) zwischen Euro 33,70 und Euro 65,- pro Einheit refundiert. Gerne unterstütze ich Sie bezüglich der Einreichung der Refundierung. Wenn Sie gerade ohne Arbeit sind oder nur sehr geringe Einkünfte haben, fragen Sie mich bitte wegen eines besonderen Tarifs, Kassenplätze biete ich jedoch keine an. Psychotherapie ist eine Heilbehandlung und als solche umsatzsteuerbefreit nach §6 Abs. 1 Z 19 UStG.


Hausbesuche sind, bei besonderem Bedarf, gerne möglich und werden im Großraum Wien mit Euro 80,- pauschal als "Anfahrtspauschale" zusätzlich verrechnet.


Psychotherapie ohne persönlichen, direkten Kontakt ist nicht auf seriöse und fachlich fundierte Weise möglich und auch gesetzlich nicht zugelassen. In Ausnahmefällen jedoch kann es Gründe geben, bei denen E-Mail, Videocall / Skype oder auch das Telefon die einzigen Möglichkeiten sind, überhaupt an professionelle Hilfe heranzukommen. 


Absageregelung: Eine kostenfreie Absage vereinbarter Termine ist telefonisch bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Danach werden die vereinbarten Einheiten in Rechnung gestellt.


Bezahlung: Therapiestunden werden jeweils bar am Ende der Einheit bezahlt.


Setting: Einzelsetting, in Ausnahmen kann ein anderes Setting nach gemeinsamer Vereinbarung vorab gestaltet werden.


Verschwiegenheit: Es besteht von meiner Seite her uneingeschränkte Verschwiegenheitspflicht über Therapieinhalte, Informationen und Daten der Klienten. § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psychotherapeuten sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klienten, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen. Die Verschwiegenheitspflicht der Psychotherapeuten ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzte. Wünschen Klienten ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen oder dem behandelnden Facharzt, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich.


Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Auf Einhaltung dieser Zeitvorgabe wird geachtet. Ihr Termin ist für Sie reserviert. Bitte kommen Sie maximal 5 Minuten vor der vereinbarten Therapieeinheit. Es kann Ihnen sonst nicht geöffnet werden. Sollten Sie sich verspäten verkürzt sich Ihre Therapieeinheit um die entsprechende Zeit. Sollte die Verantwortung für die Verspätung auf meiner Seite liegen, wird ein Modus gefunden die vereinbarte Zeit nachzuholen.


Die Therapie ist ausschließlich auf die vereinbarten Therapiezeiten beschränkt. Telefonate, SMS, E-Mails, etc. für akute Hilfestellungen zwischen den Einheiten sind nicht vorgesehen. Per Telefon können lediglich Termine vereinbart werden. Außerordentliche Leistungen (z.B. Beratungsstunden) sind getrennt zu vereinbaren.


An Feiertagen finden keine Therapien statt.


Kann der für Sie reservierte Termin nicht eingehalten werden, teile ich Ihnen das rechtzeitig mit. Falls möglich wird ein Ersatztermin gesucht. Bei Krankheit meinerseits erfolgt die Terminabsage mittels SMS bzw. E-Mail. Für diesen Fall erfolgt eine neue Terminvereinbarung telefonisch nach meiner Genesung.




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